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   BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84   

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https://dejure.org/1984,2031
BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1984 - 5 StR 172/84 (https://dejure.org/1984,2031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begehrter Widerruf eines wirksam erklärten Rechtsmittelverzichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 329
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Es stände der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen, wenn - wie die Revision vorträgt - eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben wäre; denn der Lauf der Revisionsfrist ist von einer Rechtsmittelbelehrung nicht abhängig (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1973 - 2 StR 72/73 - bei Dallinger MDR 1973, 557 und vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83; Wendisch in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 35 a StPO Rdn. 30).

    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.

    Wenn die Strafkammer keinen Zweifel in die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten gesetzt hat, so kann diese auch vom Revisionsgericht ohne Bedenken bejaht werden (BGH, Urteil vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83).

  • BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80

    Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Zugleich ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgeschlossen (BGH, Beschluß vom 20. August 1980 - 2 StR 284/80 - n.w.N.).".
  • BGH, 03.05.1957 - 5 StR 52/57
    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.
  • BGH, 04.04.1973 - 2 StR 72/73

    Folgen eines Rechtsmittelsverzichts in der Revision und Beurteilung einer

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Es stände der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen, wenn - wie die Revision vorträgt - eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben wäre; denn der Lauf der Revisionsfrist ist von einer Rechtsmittelbelehrung nicht abhängig (BGH, Beschlüsse vom 4. April 1973 - 2 StR 72/73 - bei Dallinger MDR 1973, 557 und vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83; Wendisch in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl., § 35 a StPO Rdn. 30).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; Treier in KK § 205 Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; Pfeiffer in KK Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 10.07.1973 - 5 StR 189/73

    Straftatbestände der Falschbeurkundung im Amt sowie der Falschaussage

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Ob der Erklärende verhandlungsfähig war, ist vom Revisionsgericht im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - 2 StR 585/73; Treier in KK § 205 Rdn. 4), wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" bei Zweifeln an der Verhandlungsfähigkeit nicht gilt (BGH, Urteil vom 10. Juli 1973 - 5 StR 189/73 - bei Dallinger MDR 1973, 902; Pfeiffer in KK Einl. Rdn. 12).
  • BGH, 20.11.1953 - 1 StR 279/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.04.1984 - 5 StR 172/84
    Der Verzicht auf Rechtsmittel kann nicht widerrufen, wegen Irrtums angefochten oder sonst zurückgenommen werden (BGHSt 5, 338, 341; 10, 245, 247; BGH, Beschluß vom 29. November 1983 - 4 StR 681/83 m.w.N.); er setzt allerdings Verhandlungsfähigkeit des Erklärenden voraus.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 350/02

    Rechtsmittelverzicht ohne Rechtsmittelbelehrung

    Ein Rechtsmittelverzicht ist aber auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht erfolgte (BGH NStZ 1984, 329; BGH, Beschluß vom 23. Juni 1999 - 2 StR 237/99).
  • BGH, 27.07.2005 - 1 StR 279/05

    Wirksamer Rechtmittelverzicht (erfolglose Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Soweit der Wiedereinsetzungsantrag auf § 44 Satz 2 StPO gestützt wird, weil laut Protokoll überhaupt keine Rechtsmittelbelehrung erteilt wurde, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des erklärten Rechtsmittelverzichts nicht (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 04.07.2001 - 2 StR 247/01

    Unzulässige Revision nach Rechtsmittelverzicht (Trotz Erklärung auf Grund

    wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329; BGH NStZ 1997, 611 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 25.10.2000 - 2 StR 403/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig infolge wirksamen Verzichts auf

    Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.; BGH NStZ 1997, 611 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2002 - 2 StR 130/02

    Verwerfung der Revision als unzulässig; wirksamer Rechtsmittelverzicht

    Die Verzichtserklärung kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht angefochten oder widerrufen werden (vgl. BGH NStZ 1984, 181; 1984, 329).
  • BGH, 09.02.2000 - 2 StR 31/00

    Verwerfung der Revision als unzulässig, da wirksam auf Rechtsmittel verzichtet

    Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.1999 - 2 StR 237/99

    Unzulässigkeit der Revision wegen Rechtsmittelverzicht

    Ein Rechtsmittelverzicht ist aber auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 11.12.1998 - 2 StR 611/98

    Rechtsmittelverzicht

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt darauf hin, daß der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch dann wirksam ist, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1998 - 5 StR 518/98

    Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts; Unterbliebene Rechtsmittelbelehrung;

    Die unterbliebene Rechtsmittelbelehrung steht der Wirksamkeit des Verzichts nicht entgegen (BGH NStZ 1984, 329).
  • BGH, 21.04.1999 - 2 StR 143/99

    Verwerfung der Revision als unzulässig wegen wirksamen Rechtsmittelverzicht

    Ohnehin ist der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels auch dann wirksam, wenn eine Rechtsmittelbelehrung unterblieben war (vgl. u.a. BGH NStZ 1984, 329 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.1993 - 1 StR 710/93

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts -

  • OLG Naumburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 32/23

    Bußgeldverfahren: Auslegung bzw. Umdeutung eines Rechtsbehelfs bei

  • BGH, 18.09.1984 - 4 StR 544/84

    Formanforderungen an eine Ermächtigung der Angeklagten zur Rücknahme einer

  • BGH, 26.06.1984 - 1 StR 275/84

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Rechtsmittels durch einen Verteidiger bei

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